Sitzung: 27.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
In der Begründung zum Flächennutzungsplan und
Bebauungsplan wird dargelegt, dass aus Sicht der Gemeinde aktuell keine
relevanten anderen Möglichkeiten der Innenentwicklung bestehen würden. |
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Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass in der
Vergangenheit Bauflächen ausgewiesen wurden, jedoch weder ein Bauzwang
festgesetzt wurde noch andere Möglichkeiten (z. B. steuerlicher Art) genutzt
wurden, um diese Baulandreserven zu mobilisieren. Wir regen an, für diese
Flächen eine Zurücknahme der Bauflächenausweisung, d. h. per Deckblatt zum
entsprechenden Bebauungsplan für die nicht genutzten Flächen z. B. private
Grünflächen oder Flächen für die Landwirtschaft festzusetzen. |
Seit dem
Baugebiet Gutshof in Finsing (1998 und somit über 20 Jahre) hat die Gemeinde
alle Baugrundstücke mit Bauzwang veräußert. Eine Zurücknahme wäre
städtebaulich nicht vertretbar, da es sich überwiegend um vereinzelte
Baulücken handelt. Baurecht würde dadurch nicht entzogen. Die Gemeinde hat
aktuell einen Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu überarbeiten. Im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Zurücknahme von nicht verfügbaren
Flächen geprüft. |
Parallel dazu möchten wir anregen, als Gemeinde die
Reform des Grundsteuerrechts in einer Form umzusetzen, die eine Mobilisierung
derartiger Flächen durch eine spürbare Steuerbelastung bewirkt. Eine
Begründung für eine derartige (und ohnehin erforderliche) Anpassung des
Bodensteuerrechts ist – neben anderem –, dass die „vergebliche“ Ausweisung
von letztendlich lediglich spekulativ gehorteten Grundstücken auch eine
enorme Verschwendung von öffentlichen Gütern und Ressourcen darstellt. |
Mittlerweile
haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte für die Reform des Grundsteuer- und
Bewertungsrechts verständigt. Die Kommunen sollen eine Option erhalten, eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife
Grundstücke zu erheben. |
Bautätigkeit sowie Baulandausweisung im Landkreis
Deggendorf und in der Gemeinde Offenberg sind weit über dem aktuellen
Bevölkerungszuwachs. Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik beträgt der
Einwohnerzuwachs in der Gemeinde Offenberg von 2010 bis 2017 lediglich 2,19
%. Das sind 78 Einwohner. In dieser Zeit wurde in den Ortsteilen Aschenau und
Neuhausen rege Bauland ausgewiesen und gebaut. Der Verbrauch an Bauflächen
liegt überproportional über der Bevölkerungseinwicklung. Außerdem lässt die
Altersstruktur in manchen Siedlungen und Ortsteilen erwarten, dass mehr und
mehr Häuser in naher Zukunft leer stehen werden. Wir regen an, dafür jetzt
schon Strategien zu entwickeln, um ein ansprechendes Ortsbild zu bewahren und
frei werdende Innenbereichsflächen wieder für Wohnnutzungen zugänglich zu
machen. |
Wir weisen
darauf hin, dass die Gemeinde Offenberg aktuell den höchsten
Bevölkerungsstand mit knapp über 3.600 Einwohner hat. In der
Stellungnahme wurde ein Zeitraum von 2010 bis 2017 angegeben. Ausgewiesen
durch Bebauungspläne wurden in diesem Zeitraum lediglich 26 Baugrundstücke
(Neuhausen 17 / Aschenau 9). Der Gemeinde liegen derzeit über 200 Anfragen
auf Baugrundstücke vor. Allein 80 verbindliche Bewerbungen nur aus dem
Gemeindebereich. Dies bedeutet, dass wir allein aus den geplanten Baugebieten
„Steinbühl“ in Finsing sowie „Riedpoint Süd“ und „Riedpoint Nord“ mit insgesamt
41 Grundstücken die Nachfrage gar nicht abdecken können. Die Gemeinde
Offenberg ist derzeit dabei, zusammen mit der ILE Donau-Wald ein
Innenentwicklungskonzept zu erarbeiten. Das weitere Vorgehen baut auf einen
Vitalitätscheck auf, der in diesem Jahr fertiggestellt wurde. Eine erfolgte
Eigentümerbefragung über Baulücken, Gebäudeleerstand usw. brachte leider
keine positiven Ergebnisse. |
Wir regen außerdem an, die Grundstücke im Besitz der
Gemeinde im Erbpachtrecht auf begrenzte Zeit zu vergeben, um in Zukunft
bessere Möglichkeiten bei der Planung der Innenentwicklung zu haben. |
Die Anregung
wird zur Kenntnis genommen. |
In Bezug auf den vorliegenden Plan hat die Änderung des
Flächennutzungsplans und die beabsichtigte Festsetzung der geplanten Bebauung
eine weitere Zersiedelung der Landschaft zur Folge. Obwohl im bestehenden
Flächennutzungsplan noch genügend Baulandreserven zur Verfügung stehen, wird
die Planung Richtung Norden geführt. Wir schlagen vor, dass das Verfahren
wegen der Zersiedelung nicht fortgeführt wird. Stattdessen sollen die Flächen
anschließend an „Riedpoint Süd“ Richtung Westen aus dem FNP entwickelt
werden. |
Auf die
Begründung im Bebauungsplanentwurf wird hingewiesen. Nur diese überplante
Fläche stand für eine Bauentwicklung zur Verfügung. |
Das beigelegte Arten- und naturschutzfachliche
Kurzgutachten ist mit „Bebauungsplan „WA Riedpoint“, Ortsteil Neuhausen,
Gemeinde Offenberg“ betitelt. Die nach Artenschutzrecht relevanten Flächen
sind hier nicht ausreichend bestimmt, benannt und festgelegt; so werden hier
Flächen genannt, die offensichtlich im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Riedpoint Süd“ liegen. Die Unterlagen müssen dahingehend korrigiert werden. |
Das
Kurzgutachten wurde für das gesamte Gebiet „Riedpoint“ erstellt und wurde als
solches Bestandteil sowohl von „Riedpoint Süd“ als auch von „Riedpoint Nord“.
Die Arten sind ausreichend bestimmt, benannt und festgelegt. |