Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

In der Begründung zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan wird dargelegt, dass aus Sicht der Gemeinde aktuell keine relevanten anderen Möglichkeiten der Innenentwicklung bestehen würden.

 

 

 

Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass in der Vergangenheit Bauflächen ausgewiesen wurden, jedoch weder ein Bauzwang festgesetzt wurde noch andere Möglichkeiten (z. B. steuerlicher Art) genutzt wurden, um diese Baulandreserven zu mobilisieren. Wir regen an, für diese Flächen eine Zurücknahme der Bauflächenausweisung, d. h. per Deckblatt zum entsprechenden Bebauungsplan für die nicht genutzten Flächen z. B. private Grünflächen oder Flächen für die Landwirtschaft festzusetzen.

 

Seit dem Baugebiet Gutshof in Finsing (1998 und somit über 20 Jahre) hat die Gemeinde alle Baugrundstücke mit Bauzwang veräußert. Eine Zurücknahme wäre städtebaulich nicht vertretbar, da es sich überwiegend um vereinzelte Baulücken handelt. Baurecht würde dadurch nicht entzogen. Die Gemeinde hat aktuell einen Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu überarbeiten. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Zurücknahme von nicht verfügbaren Flächen geprüft.

 

 

Parallel dazu möchten wir anregen, als Gemeinde die Reform des Grundsteuerrechts in einer Form umzusetzen, die eine Mobilisierung derartiger Flächen durch eine spürbare Steuerbelastung bewirkt. Eine Begründung für eine derartige (und ohnehin erforderliche) Anpassung des Bodensteuerrechts ist – neben anderem –, dass die „vergebliche“ Ausweisung von letztendlich lediglich spekulativ gehorteten Grundstücken auch eine enorme Verschwendung von öffentlichen Gütern und Ressourcen darstellt.

 

Mittlerweile haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts verständigt. Die Kommunen sollen eine Option erhalten, eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke zu erheben.

Bautätigkeit sowie Baulandausweisung im Landkreis Deggendorf und in der Gemeinde Offenberg sind weit über dem aktuellen Bevölkerungszuwachs. Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik beträgt der Einwohnerzuwachs in der Gemeinde Offenberg von 2010 bis 2017 lediglich 2,19 %. Das sind 78 Einwohner. In dieser Zeit wurde in den Ortsteilen Aschenau und Neuhausen rege Bauland ausgewiesen und gebaut. Der Verbrauch an Bauflächen liegt überproportional über der Bevölkerungseinwicklung. Außerdem lässt die Altersstruktur in manchen Siedlungen und Ortsteilen erwarten, dass mehr und mehr Häuser in naher Zukunft leer stehen werden. Wir regen an, dafür jetzt schon Strategien zu entwickeln, um ein ansprechendes Ortsbild zu bewahren und frei werdende Innenbereichsflächen wieder für Wohnnutzungen zugänglich zu machen.

 

 

Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde Offenberg aktuell den höchsten Bevölkerungsstand mit knapp über 3.600 Einwohner hat.

 

In der Stellungnahme wurde ein Zeitraum von 2010 bis 2017 angegeben. Ausgewiesen durch Bebauungspläne wurden in diesem Zeitraum lediglich 26 Baugrundstücke (Neuhausen 17 / Aschenau 9). Der Gemeinde liegen derzeit über 200 Anfragen auf Baugrundstücke vor. Allein 80 verbindliche Bewerbungen nur aus dem Gemeindebereich. Dies bedeutet, dass wir allein aus den geplanten Baugebieten „Steinbühl“ in Finsing sowie „Riedpoint Süd“ und „Riedpoint Nord“ mit insgesamt 41 Grundstücken die Nachfrage gar nicht abdecken können.

 

Die Gemeinde Offenberg ist derzeit dabei, zusammen mit der ILE Donau-Wald ein Innenentwicklungskonzept zu erarbeiten. Das weitere Vorgehen baut auf einen Vitalitätscheck auf, der in diesem Jahr fertiggestellt wurde. Eine erfolgte Eigentümerbefragung über Baulücken, Gebäudeleerstand usw. brachte leider keine positiven Ergebnisse.

 

 

Wir regen außerdem an, die Grundstücke im Besitz der Gemeinde im Erbpachtrecht auf begrenzte Zeit zu vergeben, um in Zukunft bessere Möglichkeiten bei der Planung der Innenentwicklung zu haben.

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

In Bezug auf den vorliegenden Plan hat die Änderung des Flächennutzungsplans und die beabsichtigte Festsetzung der geplanten Bebauung eine weitere Zersiedelung der Landschaft zur Folge. Obwohl im bestehenden Flächennutzungsplan noch genügend Baulandreserven zur Verfügung stehen, wird die Planung Richtung Norden geführt. Wir schlagen vor, dass das Verfahren wegen der Zersiedelung nicht fortgeführt wird. Stattdessen sollen die Flächen anschließend an „Riedpoint Süd“ Richtung Westen aus dem FNP entwickelt werden.

 

 

Auf die Begründung im Bebauungsplanentwurf wird hingewiesen. Nur diese überplante Fläche stand für eine Bauentwicklung zur Verfügung.

Das beigelegte Arten- und naturschutzfachliche Kurzgutachten ist mit „Bebauungsplan „WA Riedpoint“, Ortsteil Neuhausen, Gemeinde Offenberg“ betitelt. Die nach Artenschutzrecht relevanten Flächen sind hier nicht ausreichend bestimmt, benannt und festgelegt; so werden hier Flächen genannt, die offensichtlich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Riedpoint Süd“ liegen. Die Unterlagen müssen dahingehend korrigiert werden.

 

Das Kurzgutachten wurde für das gesamte Gebiet „Riedpoint“ erstellt und wurde als solches Bestandteil sowohl von „Riedpoint Süd“ als auch von „Riedpoint Nord“. Die Arten sind ausreichend bestimmt, benannt und festgelegt.