Sitzung: 27.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
die
Gemeinde Offenberg plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt
Nr. 23. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
wohnbauliche Entwicklung von elf Wohnbauparzellen geschaffen werden. Hierzu
nimmt die Regierung von Niederbayern als höhere Landesplanungsbehörde wie
folgt Stellung: Ziele
(Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach
sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen
sind: Nach
dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von
Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer
Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet
werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen dazu unter
Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten an-gewendet werden (vgl.
LEP 3.1 G). Des Weiteren
sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung
möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Potenziale
der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (vgl. LEP 3.2 Z). Zudem
sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete
Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z). Bewertung:
Um
eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, sind laut
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) neue Siedlungsflächen möglichst in
Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z). Das
Plangebiet schließt unmittelbar an den in einem separaten
Bauleitplanverfahren behandelten Bebauungsplan „Riedpoint Süd“ an. Eine
Bebauung ist bisher aufgrund der zeitlichen Dimension noch nicht erfolgt. Um
eine Zersiedlung im Sinne des LEPs zu vermeiden, ist jedoch darauf hinzuweisen,
dass eine Entwicklung des gesamten Bereiches Riedpoint von Süden her zu
erfolgen hat. Das
Landesentwicklungsprogramm sieht im Sinne des Flächensparens weiterhin vor,
dass die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner
Folgen ausgerichtet werden soll (vgl. LEP 3.1 G). Eine nachhaltige
Siedlungsentwicklung ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der
Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Erhaltung und angemessenen
Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orientiert. Diesem
Erfordernis der Raumordnung wird insbesondere dadurch Rechnung getragen,
indem eine möglichst dichte Baustruktur mit kleinen Grundstücken vorgesehen
ist, die sich gleichzeitig in die bestehende dörfliche Struktur einpasst. Des
Weiteren legt das Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (LEP 3.2 Z)
fest, dass für die Siedlungsentwicklung vorrangig Potenziale der
Innenentwicklung zu nutzen sind. Um die Innenentwicklung zu stärken, müssen
vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den
Siedlungsgebieten, z.B. Baulandreserven, Brachflächen und Möglichkeiten zur
Nachverdichtung, vorrangig genutzt werden. Die Gemeinde Offenberg verfügt an
verschiedenen Stellen, insbesondere im nordöstlichen Bereich des Ortsteils
Neuhausen noch über Reserven, die auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine
wohnbauliche Entwicklung vorsehen. Ein
Abweichen vom landesplanerischen Innenentwicklungsziel ist nur dann zulässig,
wenn die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung
stehen (vgl. LEP 3.2 Z). Die Gemeinde setzt sich in den Begründungsunterlagen
detailliert mit den vorhandenen Potenzialen im Gemeindegebiet auseinander und
legt plausibel dar, dass die vorhandenen, angebundenen
Innenentwicklungspotenziale, vor allem aufgrund von gegenläufigen
Eigentümerinteressen, für eine gemeindlich geplante Nutzung derzeit nicht zur
Verfügung stehen. |
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Wie
bereits mit Stellungnahme zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes
„Riedpoint Süd“ wird der Gemeinde Offenberg weiterhin dringend empfohlen, im
Flächennutzungsplan dargestellte, aber auf mittel- bis langfristige Sicht
nicht verfügbare Flächen wieder zurückzunehmen, um einen größeren
Handlungsspielraum für Neuausweisungen zu erlangen. |
Die Gemeinde hat bereits ein Planungsbüro
für die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan beauftragt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die
Zurücknahme von nicht verfügbaren Flächen geprüft. |
Die
Erfordernisse der Raumordnung stehen, sofern der Bereich „Riedpoint Süd“
zunächst entwickelt wird, der Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Riedpoint
Nord“ nicht entgegen. |
Die positive Einschätzung zum geplanten
Baugebiet wird zur Kenntnis genommen. Die Reihenfolge der Entwicklung der
beiden Baugebiete wird beachtet. |