Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

die Gemeinde Offenberg plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 23. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung von elf Wohnbauparzellen geschaffen werden. Hierzu nimmt die Regierung von Niederbayern als höhere Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung:

 

Ziele (Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:

 

Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen dazu unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten an-gewendet werden (vgl. LEP 3.1 G).

 

Des Weiteren sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (vgl. LEP 3.2 Z).

 

Zudem sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z).

 

Bewertung:

Um eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, sind laut Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z). Das Plangebiet schließt unmittelbar an den in einem separaten Bauleitplanverfahren behandelten Bebauungsplan „Riedpoint Süd“ an. Eine Bebauung ist bisher aufgrund der zeitlichen Dimension noch nicht erfolgt. Um eine Zersiedlung im Sinne des LEPs zu vermeiden, ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Entwicklung des gesamten Bereiches Riedpoint von Süden her zu erfolgen hat.

Das Landesentwicklungsprogramm sieht im Sinne des Flächensparens weiterhin vor, dass die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden soll (vgl. LEP 3.1 G). Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Erhaltung und angemessenen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orientiert. Diesem Erfordernis der Raumordnung wird insbesondere dadurch Rechnung getragen, indem eine möglichst dichte Baustruktur mit kleinen Grundstücken vorgesehen ist, die sich gleichzeitig in die bestehende dörfliche Struktur einpasst.

 

Des Weiteren legt das Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (LEP 3.2 Z) fest, dass für die Siedlungsentwicklung vorrangig Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen sind. Um die Innenentwicklung zu stärken, müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten, z.B. Baulandreserven, Brachflächen und Möglichkeiten zur Nachverdichtung, vorrangig genutzt werden. Die Gemeinde Offenberg verfügt an verschiedenen Stellen, insbesondere im nordöstlichen Bereich des Ortsteils Neuhausen noch über Reserven, die auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine wohnbauliche Entwicklung vorsehen.

 

Ein Abweichen vom landesplanerischen Innenentwicklungsziel ist nur dann zulässig, wenn die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (vgl. LEP 3.2 Z). Die Gemeinde setzt sich in den Begründungsunterlagen detailliert mit den vorhandenen Potenzialen im Gemeindegebiet auseinander und legt plausibel dar, dass die vorhandenen, angebundenen Innenentwicklungspotenziale, vor allem aufgrund von gegenläufigen Eigentümerinteressen, für eine gemeindlich geplante Nutzung derzeit nicht zur Verfügung stehen.

 

 

Wie bereits mit Stellungnahme zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Riedpoint Süd“ wird der Gemeinde Offenberg weiterhin dringend empfohlen, im Flächennutzungsplan dargestellte, aber auf mittel- bis langfristige Sicht nicht verfügbare Flächen wieder zurückzunehmen, um einen größeren Handlungsspielraum für Neuausweisungen zu erlangen.

Die Gemeinde hat bereits ein Planungsbüro für die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beauftragt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Zurücknahme von nicht verfügbaren Flächen geprüft.

 

 

Die Erfordernisse der Raumordnung stehen, sofern der Bereich „Riedpoint Süd“ zunächst entwickelt wird, der Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Riedpoint Nord“ nicht entgegen.

 

 

Die positive Einschätzung zum geplanten Baugebiet wird zur Kenntnis genommen. Die Reihenfolge der Entwicklung der beiden Baugebiete wird beachtet.