Sitzung: 27.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Wasserversorgung
und Grundwasserschutz Die Wasserversorgung in Neuhausen ist durch den Anschluss an die
gemeindliche Wasserversorgung gesichert. Die Gemeinde selbst ist an das Netz
der Wasserversorgung Bayerischer Wald angeschlossen. Wasserschutzgebiete sind
durch das Vorhaben nicht betroffen. |
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Schmutzwasserentsorgung
Das
anfallende Schmutzwasser kann, nach Anschluss an die Kanalisation, über diese
zur Kläranlage Metten abgeleitet werden. Allerdings ist die Kläranlage Metten
an ihrer Leistungsfähigkeit angelangt bzw. zum Teil bereits überlastet. Eine
Nachrüstung der Kläranlage Metten ist daher notwendig und grundsätzlich auch
geplant, jedoch hat sich die Sanierung bisher immer wieder verzögert. Aufgrund
der Aus- bzw. Überlastung der Kläranlage Metten ist die
Schmutzwasserentsor-gung und somit die Erschließung zum jetzigen Zeitpunkt
nicht gesichert. Eine gesicherte Erschließung ist nach dem Abschluss der
Sanierung der Kläranlage Metten wieder gegeben. In der Übergangszeit kann, unter Beachtung der Rahmenbedingungen des
Konzeptes zur Abwasserentsorgung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung
Metten–Offenberg vom 25.10.2019, von einer ordnungsgemäß gesicherten
Erschließung für den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „WA
Riedpoint Nord“, welcher an die Kläranlage Metten angeschlossenen werden
soll, ausgegangen werden. Niederschlagswasserentsorgung
Den
vorgelegten Unterlagen zufolge ist geplant, das Niederschlagswasser über ein
Regenrückhaltebecken gedrosselt abzuleiten. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht
ist eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers einer Einleitung in
ein Oberflächengewässer vorzuziehen. Allerdings rät der Baugrundgutachter auf
Grund der vorliegenden Böden von einer Versickerung ab. Die geplante
Entlastung der Regenwasserabflüsse auf den einzelnen Parzellen durch Anlage
von Gründächern auf den Nebengebäuden und Speicherung des
Niederschlagswassers in Zisternen wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht
begrüßt. |
Die Befürwortung der Übergangslösung verbunden mit einer
zufriedenstellenden Weiterführung des Bauleitplanverfahrens wird positiv
gesehen. |
Gegen die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers über das
geplante Regenrückhaltebecken, bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
keine Einwände. |
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen, der Bescheid des
eingereichten Wasserrechtsverfahrens liegt bereits vor. |
Wild
abfließendes Niederschlagswasser, Starkregen und Sturzfluten Wild
abfließendes Wasser soll grundsätzlich gegenüber den bestehenden
Verhältnissen nicht nachteilig verändert werden. Als Starkregen bezeichnet man laut den Warnkriterien des Deutschen
Wetterdienstes Nie-derschläge von mehr als 25 Millimeter pro Stunde oder mehr
als 35 Millimeter in sechs Stunden. Starkregen entsteht häufig beim Abregnen
massiver Gewitterwolken. Sturzfluten entstehen meist infolge von solchen
Starkregenereignissen, wenn das Wasser nicht schnell genug im Erdreich
versickern oder über ein Kanalsystem abgeführt werden kann. Es bilden sich
schlagartig oberirdische Wasserstraßen bis hin zu ganzen Seen. Sturzfluten
können überall auftreten, unabhängig davon, ob Bäche oder andere fließende
Gewässer in der Nähe sind. Bereits leichtere Hanglagen begünstigen, dass
herabstürzende Wassermassen auf Gebäude zuströmen. Ebenso
kann es bei ebenen Straßen zu einem Rückstau im Kanalsystem kommen, was zu
Überschwemmungen führt. Die Entwässerungskanäle sind meist nicht auf
Sturzfluten ausgelegt. Daher können die Regenmassen nur zum Teil über das
Kanalsystem abgeführt werden und der andere, oft erhebliche Teil der
Regenmassen bahnt sich oberirdisch in meist unkontrollierter Weise seinen Weg
über Straßen und Grundstücke. Dies führt zu Schäden an und in Bauwerken,
sofern keine ausreichenden Schutzvorkehrungen bestehen. Das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt u. a.
folgende vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor Sturzfluten: · Planen Sie alle Eingangsbereiche und Oberkanten von
Lichtschächten und außenliegenden Kellerabgängen mindestens 15 bis 20
Zentimeter höher als die umgebende Geländeoberfläche. ·
Treffen Sie
Vorkehrungen, um einen Rückstau aus der Kanalisation zu vermeiden. Altlasten
und Schadensfälle Über
Altlasten und Schadensfälle im Bereich des o.g. Bebauungsplanes liegen uns
keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich
etwaig vorhandener Altlasten und deren weitergehende Kennzeichnungspflicht
gemäß Baugesetzbuch sowie der boden- und altlastenbezogenen Pflichten wird
ein Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises empfohlen. |
Auf die grundsätzliche Problematik des wild abfließenden
Niederschlagwassers, Starkregens und der Sturzfluten wir in den bestehenden
Unterlagen bereits hingewiesen. |
Es wird empfohlen, bei evtl. erforderlichen Aushubarbeiten das
anstehende Erdreich generell von einer fachkundigen Person organoleptisch
beurteilen zu lassen. Bei offensichtlichen Störungen oder anderen
Verdachtsmomenten (Geruch, Optik, etc.) ist das Landratsamt bzw. das WWA
Deggendorf zu informieren. |
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. |
in
Ergänzung zu unserer Stellungnahme vom 12.11.2019 (Az.
1-4622-DEG-140-35793/2019) zu der Änderung des Flächennutzungsplanes durch
das Deckblatt Nr. 23 sowie zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „WA
Riedpoint Nord“ weisen wir in Bezug auf die geplante Ausgleichsfläche 3 auf
der Flur-Nummer 673 der Gemarkung Offenberg auf Folgendes hin: Die
Ausgleichsfläche 3 liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Donau.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht würde es durch einen Bodenabtrag von bis zu
50 cm, zur Ausbildung von mehreren flachen Senken gemäß Plandarstellung Abb.
5.4., zu einer merklichen Schwächung der bindigen Deckschicht kommen. Aus
diesem Grund ist von einer Vertiefung in diesem Bereich aus
wasserwirtschaftlicher Sicht abzusehen. Das
Landratsamt Deggendorf erhält einen Abdruck dieses Schreibens. |
An der Ausgleichsfläche Fl.Nr 673, Gemarkung wird festgehalten. Vor
dem Hintergrund der geäußerten Bedenken wird jedoch die Art der ökologischen
Aufwertung dahingehend geändert, dass Abgrabungen nicht mehr notwendig sind.
Stattdessen soll eine Ausmagerung der Fläche stattfinden. |