Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen in Neuhausen neue Wohnbauflächen entstehen. Im Flächennutzungsplan sind die betroffenen Flurstücke als Landwirtschaftsflächen ausgewiesen. Die zentrale Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung können jeweils über vorhandene Netzte gewährleistet werden.

 

Die o.g. Flurstücke befinden sich nicht in einem wasserwirtschaftlich empfindlichen Bereich. Entlang der Gemeindeverbindungsstraße verläuft ein Straßenentwässerungsgraben, der zur Straße gehört und nicht als Gewässer III. Ordnung i. S. des BayWG eingestuft ist.

 

Die Belange in unserer Zuständigkeit sind im Rahmen der Bauleitplanung ausreichend berücksichtigt (Pkt. 6.5 Hinweise).

 

Bzgl. der Niederschlagswasserbeseitigung (neuer Regenwasserkanal und Regenrückhaltebecken) ist die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zu beachten.

 

Die Ausgleichsflächen auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 674 (Bestand mit Überhang) und 673 (geplant) der Gemarkung Offenberg liegen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Donau. Insbesondere bei der neuen Ausgleichsfläche - in den Unterlagen mit Nr. 3 bezeichnet – sind die wasserwirtschaftlichen Belange mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf abzustimmen. Bei der Ausgleichsfläche Nr. 2 dürfte die Erlaubnis bereits vorliegen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Maßnahmen (z. B. Abgrabungen, das Anlagen von Baum- und Strauchpflanzungen usw.) einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 78 bzw. § 78 a WHG bedürfen.

 

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wurde beachtet. Die Abhandlung der Ausgleichsflächen im Überschwemmungsgebiet wurde ebenfalls mit der Fachbehörde abgestimmt.