Sitzung: 27.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Durch
die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen in Neuhausen neue Wohnbauflächen
entstehen. Im Flächennutzungsplan sind die betroffenen Flurstücke als
Landwirtschaftsflächen ausgewiesen. Die zentrale Trinkwasserversorgung und
die Abwasserentsorgung können jeweils über vorhandene Netzte gewährleistet
werden. Die
o.g. Flurstücke befinden sich nicht in einem wasserwirtschaftlich
empfindlichen Bereich. Entlang der Gemeindeverbindungsstraße verläuft ein Straßenentwässerungsgraben,
der zur Straße gehört und nicht als Gewässer III. Ordnung i. S. des BayWG
eingestuft ist. Die
Belange in unserer Zuständigkeit sind im Rahmen der Bauleitplanung
ausreichend berücksichtigt (Pkt. 6.5 Hinweise). Bzgl.
der Niederschlagswasserbeseitigung (neuer Regenwasserkanal und
Regenrückhaltebecken) ist die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zu
beachten. Die
Ausgleichsflächen auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 674 (Bestand mit Überhang)
und 673 (geplant) der Gemarkung Offenberg liegen im festgesetzten
Überschwemmungsgebiet der Donau. Insbesondere bei der neuen Ausgleichsfläche
- in den Unterlagen mit Nr. 3 bezeichnet – sind die wasserwirtschaftlichen
Belange mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf abzustimmen. Bei der Ausgleichsfläche
Nr. 2 dürfte die Erlaubnis bereits vorliegen. Es wird darauf
hingewiesen, dass zahlreiche Maßnahmen (z. B. Abgrabungen, das Anlagen von
Baum- und Strauchpflanzungen usw.) einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §
78 bzw. § 78 a WHG bedürfen. |
Die Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes wurde beachtet. Die Abhandlung der Ausgleichsflächen
im Überschwemmungsgebiet wurde ebenfalls mit der Fachbehörde abgestimmt. |