Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Es erfolgte eine überschlägige Prüfung

 

1. Beschreibung des Vorhabens

Geplant ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Riedpoint Nord“ in Neuhausen. Der Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Neuhausen.

 

Ursprünglich wurde der Geltungsbereich vom südlichen Ortsrand bis zum nördlichen Gehölzgürtel ausgedehnt und im vereinfachten Verfahren geplant. Verwiesen wird daher auch auf die Stellungnahme vom 21.11.2018, übersandt mit Schreiben vom 28.11.2018.

 

Aus baurechtlicher Sicht konnte die Gesamtplanung jedoch nicht mehr gem. § 13 b BauGB abgewickelt werden. Diesbezüglich wird das Gebiet nun in zwei Teilflächen aufgeteilt:

 

Der Teilbereich „Süd“ mit einer Größe von ca. 1,4 ha (§ 13 b BauGB) und der Teilbereich „Nord“ mit einer Größe von ca. 1,2 ha.

 

2. Aussagen übergeordneter Planungen

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der überwiegende Teil des Geltungsbereiches als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

 

3. Eingriffsbeurteilung / Fazit

Verwiesen wird noch einmal auf die Stellungnahme zum „Gesamtbebauungsplan (Nord + Süd)“. Grundsätzlich sind die Punkte, die ehemals aufgezählt wurden, im vorliegenden Plan zum Großteil eingearbeitet.

 

Nachfolgende Punkte sind zu überarbeiten bzw. zu ergänzen:

 

 

-    Die geplante Einzäunung ist für Tiere durchlässig zu gestalten: Sichtbare Zaunsockel sind unzulässig. Zwischen Boden und Zaununterkante ist ein Abstand von mindestens 15 cm (statt 10 cm) einzuhalten.

 

Die Festsetzung wird entsprechend angepasst.

-    Topografie, Geländebewegungen, Boden: Der Geländeverlauf ist auf den Grundstücken in seinem ursprünglichen natürlichen Geländeverlauf zu erhalten. Die Planung ist daher auf den natürlichen Geländeverlauf abzustimmen, das Ursprungsgelände ist zu berücksichtigen. Abgrabungen und Auffüllungen sind zu vermeiden. Ausgenommen sind Anschüttungen und Abgrabungen bis zu einer Höhe von 50 cm vor dem Hauptbaukörper bzw. dem Garagennebengebäude, ausgehend von der festgelegten Geländeoberkante.

 

Vor dem Hintergrund, sparsam mit den zur Verfügung stehenden Flächen umzugehen, wurden die Parzellen auf ein städtebaulich vernünftiges Maß reduziert. Dies bedeutet aber auch, dass die verbleibenden Gartenflächen entsprechend gestaltet werden müssen, um für den zukünftigen Grundstücksbesitzer überhaupt nutzbar gemacht werden zu können. Hierzu sind die im Entwurf genannten Festsetzungen notwendig. Die in der Stellungnahme geforderte Reduzierung auf 50 cm Anschüttung/Abgrabung vor dem Hauptgebäude/Nebengebäude würde somit nicht nur nichtnutzbare Gärten zur Folge haben, sondern auch die Tiefe einiger Gebäude unnötig beschränken.

 

-    Einfriedungen: Stützmauern sind nicht zulässig.

 

Wie oben bereits dargestellt, sind Stützmauern zur Nutzung der Gartenbereich teils notwendig.

 

-    Bepflanzungen:

- Für eine optisch wirksame und v.a. nachhaltige Ortsrandgestaltung, d.h. Einbindung des Baugebietes in die Landschaft, ist die Festsetzung der „natürlichen Hecke privat“ als öffentliche Grünfläche mit je 5.00m festzusetzen: Ost- und Westseite.

Eine Eingrünung mit 3.00 m ist nicht ausreichend!

 

Die Festsetzung wird entsprechend übernommen.

- Die erforderlichen Grenzabstände von 2,00 m (Bäume) zu angrenzenden Privatflächen und 4,00 m zu landwirtschaftlichen Flächen sind einzuhalten.

 

Die vorliegende Planung hält die erforderlichen Grenzabstände entsprechend ein.

 

-    Begrünung künstlicher Ebenen (Dächer), Berankung von Fassaden, etc.

 

Die vorliegende Planung enthält entsprechende Festsetzungen und Hinweise.

-    Bitte die aktuelle Gesetzesgrundlage heranziehen (13 d > § 30 BNatSchG)

 

Die Unterlagen werden entsprechend geändert.

 

-    Ausgleichsflächen

 

-    Ausgleichsfläche 1 (Fl.Nrn. 1279, 1282, Gemarkung Offenberg) – innerhalb Geltungsbereich

o  Anrechnungsfaktor:

Streuobstwiese auf Grünland 1,0

Heckenpflanzung 1,0

 

Die Ausgleichsberechnung wird entsprechend angepasst.

-    Ausgleichsfläche 2 (Fl.Nr. 674, Gemarkung Offenberg) – außerhalb Geltungsbereich

o  Die gesamte Fläche wurde an das Ökoflächenkataster für den BPlan „Wolfstein I“ gemeldet. Gem. Erläuterungsbericht liegt ein „Überschuss“ von ca. 860 m² vor. Die entsprechenden Maßnahmen sind jedoch nachvollziehbar mit Lageplan und Maßnahmen dem BPlan „Riedpoint Süd“ zuzuordnen. Die Änderungen sind an das LfU zu melden.

o  Die Umsetzung der Ausgleichsfläche ist ebenso mit darzulegen.

 

 

 

Die entsprechenden Maßnahmen und Flächen werden dargestellt.

 

Die Änderungen werden an das LFU gemeldet.

 

Die Durchführung der Maßnahmen wird bei der Umsetzung dokumentiert und entsprechend nachgereicht.

 

-    Ausgleichsfläche 3 (Fl.Nr. 673, Gemarkung Offenberg) – außerhalb Geltungsbereich

Mit dem Planungskonzept besteht grundsätzlich Einverständnis.

o  Ein flächiger Bodenabtrag ist zu vermeiden. Eine Ausmagerung durch Getreide ist anzustreben.

o  Für die Herstellung von Mulden und Senken ist (voraussichtlich) ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig.

Es sollte eine größere Mulde angelegt werden bzw. die bestehende Mulde der Fl.Nr. 674 vergrößert werden.

o  Bewirtschaftungsruhe ab 15.03.

o  Gemäß § 40 BNatSchG ist ab März 2020 bei Begrünungen in der freien Natur nur gebietseigenes (autochthones) Saatgut oder Pflanzmaterial (z. B. Gehölze) zulässig. Es ist Mahd- oder Druschgut, möglichst aus dem Gemeindebereich oder der näheren Umgebung zu verwenden.

Für die Ausgleichsflächen sollten, abhängig vom Standortpotential und den Zielen der Maßnahme, möglichst konkrete Zielarten bzw. Ziellebensraumtypen festgelegt werden v.a. um das entsprechende Saatgut oder Mähgut hierfür zu erhalten.

Ansprechpartner für den Bezug solchen Saatguts sind insbesondere die Landschaftspflegeverbände bzw. ggf. der Naturpark.

Das Wasserwirtschaftsamt äußerte Bedenken gegen die Herstellung von Mulden und Senken. Deswegen wird die Art der ökologischen Aufwertung dahingehend geändert, dass Abgrabungen nicht mehr notwendig sind. Stattdessen soll eine Ausmagerung der Fläche stattfinden.

 

 

 

 

 

Die Bewirtschaftungsruhe wird entsprechend ergänzt.

 

Die ausschließliche Verwendung von autochthonem Saatgut ist bereits festgesetzt. Die Verwendung von Mahd- und Druschgut wird in die Festsetzungen übernommen.

 

 

 

 

Die Flächengrößen sind entsprechend den Anrechnungsfaktoren anzupassen. Die externen Ausgleichsflächen sind im Grundbuch zu sichern.

Die Fläche wird entsprechend dem geänderten Anrechnungsfaktor von Ausgleichsfläche 1 vergrößert.

 

Die externen Ausgleichsflächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Offenberg. Eine entsprechende Meldung ergeht an das Landesamt für Umwelt. Eine zusätzliche Sicherung durch Dienstbarkeit sehen wir nicht als zwingend erforderlich.

-    Umweltbaubegleitung

Für die Maßnahmen, gerade in Bezug auf den Artenschutz, aus dem Bebauungsplan sowie den Kompensationsmaßnahmen wird der Gemeinde empfohlen, eine verantwortliche Umweltbaubegleitung zu bestellen. Diese hat insbesondere auf die Durchführung der Vermeidungs-, Minimierungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Einhaltung des Naturschutzrechts zu achten. Die Umweltbaubegleitung sollte auch sicherstellen, dass keine Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen nach § 19 BNatSchG eintreten.

 

Hinweis:

-       Wir bitten um Zusendung der Unterlagen (Text und Karte, Stand des Beschlusses) an das Landratsamt in Form eines (digitalen) pdf-Dokumentes (naturschutz@lra-deg.bayern.de).

 

Eine Umweltbaubegleitung wird beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Unterlagen werden als pdf-Dokumente zugestellt.

 

 

-    Die Gemeinden melden alle Ausgleichs- / Ersatzflächen und –maßnahmen aus Bauleitplanverfahren (Art. 9 Satz 4 BayNatSchG i.V.m. § 1a Abs. 3 BauGB) sowie Satzungen gem. § 34 Abs. 4 BauGB (siehe dazu § 18 Abs. 1 BNatSchG). Die Meldung erfolgt mit der Rechtskraft des Bebauungsplans bzw. der Satzung, spätestens mit Beginn der Umsetzung des Bebauungsplans oder der Satzung. Die Meldung erfolgt an das Landesamt für Umwelt.

Die Flächen werden entsprechend gemeldet.