Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Vorbemerkung:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen, im Anschluss an den Siedlungsbestand (WA-Riedpoint Süd), weitere Wohnbauflächen (11 Parzellen) auf vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgewiesen werden. In der städtebaulichen Begründung wird auf die hohe Nachfrage, vorhandene Infrastruktur und die Nähe zu Deggendorf, sowie auf strategische Ziele der Gemeindeentwicklung, hingewiesen; Gesichtspunkte des Bodenschutzes, Innenentwicklung, Leerstände, Ortskernbelebung usw. wurden geprüft.

 

 

 

Ergänzend ist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die entsprechenden Aktionsprogramme und sonstigen Vorgaben zur Begrenzung des Flächenverbrauchs (z. B: EPLR, Ortskernbelebung, Kommunales Flächenressourcen-Management) hinzuweisen.

 

Die Gemeinde Offenberg ist derzeit dabei, zusammen mit der ILE Donau-Wald ein Innenentwicklungskonzept zu erarbeiten. Das weitere Vorgehen baut auf einen Vitalitätscheck auf, der in diesem Jahr fertiggestellt wurde. Eine erfolgte Eigentümerbefragung über Baulücken, Gebäudeleerstand usw. brachte leider keine positiven Ergebnisse.

 

 

Immissionsschutzfachliche Ansatzpunkte (Punkt 1.4) beziehen sich ausschließlich auf untergeordnete landwirtschaftliche Nutzungen.

 

Darüber hinaus bestehende Umweltauswirkungen (Erschließung, Starkregenereignisse, Verkehrslärm im Nahbereich der Wildenforster Straße usw.), die im Rahmen der üblichen Standards (Schutzansprüche, Betroffenheit), einer angepassten Planung bedürfen, sind ggf. ergänzend zu berücksichtigen.

 

Immissionsschutzfachliche Würdigung:

Durch die Ausweisung von Wohnbauland ergeben sich auch Einschränkungen für die bestehenden Nutzungen (landwirtschaftliche Nutzflächen) im Umfeld des Planungsgebietes. Diese Nutzungen unterliegen gegenüber der Planung dem Rücksichtnahmegebot; dies ist neben der Anwendung der „üblichen Standards, der guten fachlichen Praxis“, mit den entsprechend höheren Schutzansprüchen eines Wohngebietes zu beachten.

 

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Belange des Umweltschutzes, insbesondere auch die des Immissionsschutzes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Abs. 7 BauGB, berücksichtigt worden. Für die Beurteilung der mit dieser Bauleitplanung verbundenen Immissionssituation ist die Berücksichtigung des unmittelbaren Planungsumfeldes von Bedeutung. In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes und im Plangebiet selbst befinden sich keine Nutzungen oder Einrichtungen, die hinsichtlich ihrer Emissionen  erheblich beeinträchtigend einwirken. Insofern wird auf die Durchführung weitergehender Untersuchungen verzichtet.

 

Auf die Begründung unter 1.4 wird verwiesen.