Sitzung: 27.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Vorbemerkung: Durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes sollen, im Anschluss an den Siedlungsbestand
(WA-Riedpoint Süd), weitere Wohnbauflächen (11 Parzellen) auf vormals
landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgewiesen werden. In der
städtebaulichen Begründung wird auf die hohe Nachfrage, vorhandene
Infrastruktur und die Nähe zu Deggendorf, sowie auf strategische Ziele der
Gemeindeentwicklung, hingewiesen; Gesichtspunkte des Bodenschutzes,
Innenentwicklung, Leerstände, Ortskernbelebung usw. wurden geprüft. |
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Ergänzend ist in
diesem Zusammenhang insbesondere auf die entsprechenden Aktionsprogramme und
sonstigen Vorgaben zur Begrenzung des Flächenverbrauchs (z. B: EPLR,
Ortskernbelebung, Kommunales Flächenressourcen-Management) hinzuweisen. |
Die Gemeinde
Offenberg ist derzeit dabei, zusammen mit der ILE Donau-Wald ein
Innenentwicklungskonzept zu erarbeiten. Das weitere Vorgehen baut auf einen
Vitalitätscheck auf, der in diesem Jahr fertiggestellt wurde. Eine erfolgte
Eigentümerbefragung über Baulücken, Gebäudeleerstand usw. brachte leider
keine positiven Ergebnisse. |
Immissionsschutzfachliche Ansatzpunkte
(Punkt 1.4) beziehen sich ausschließlich auf untergeordnete
landwirtschaftliche Nutzungen. Darüber hinaus bestehende
Umweltauswirkungen (Erschließung, Starkregenereignisse, Verkehrslärm im
Nahbereich der Wildenforster Straße usw.), die im Rahmen der üblichen
Standards (Schutzansprüche, Betroffenheit), einer angepassten Planung
bedürfen, sind ggf. ergänzend zu berücksichtigen. Immissionsschutzfachliche Würdigung: Durch die
Ausweisung von Wohnbauland ergeben sich auch Einschränkungen für die
bestehenden Nutzungen (landwirtschaftliche Nutzflächen) im Umfeld des
Planungsgebietes. Diese Nutzungen
unterliegen gegenüber der Planung dem Rücksichtnahmegebot; dies ist neben der
Anwendung der „üblichen Standards, der guten fachlichen Praxis“, mit den
entsprechend höheren Schutzansprüchen eines Wohngebietes zu beachten. |
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die
Belange des Umweltschutzes, insbesondere auch die des Immissionsschutzes gem.
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 und Abs. 7 BauGB, berücksichtigt worden. Für die Beurteilung
der mit dieser Bauleitplanung verbundenen Immissionssituation ist die
Berücksichtigung des unmittelbaren Planungsumfeldes von Bedeutung. In der
unmittelbaren Umgebung des Plangebietes und im Plangebiet selbst befinden
sich keine Nutzungen oder Einrichtungen, die hinsichtlich ihrer
Emissionen erheblich beeinträchtigend
einwirken. Insofern wird auf die Durchführung weitergehender Untersuchungen
verzichtet. Auf die Begründung unter 1.4 wird verwiesen. |