Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 23:

Mit der geplanten Bauflächendarstellung besteht Einverständnis.

 

Der Bebauungsplan Riedpoint Süd wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nach Inkrafttreten des Bebauungsplans redaktionell angepasst und durch die neu hinzukommende Wohnbauflächendarstellung ergänzt.

 

 

Grundsätzliche Anmerkung zur vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan) der Gemeinde Offenberg:

Der gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden Offenberg und Bernried ist seit dem Jahr 1984 wirksam. Nach 35 Jahren wäre es deshalb wieder an der Zeit, dass die Gemeinde Offenberg darüber nachdenkt, ob der Flächennutzungsplan/Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet durch ein mit städtebaulichen Planungen erfahrenes Büro eine Neukonzeption erfährt.

 

Zum Flächennutzungsplan soll ein Landschaftsplan (integriert oder selbstständig) erstellt werden. Eine gerechte und ordnungsgemäße Abwägung ist ohne Landschaftsplan kaum möglich. Ein Landschaftsplan trägt deshalb wesentlich zur Planungssicherheit bei.

 

Eine Neukonzeption der vorbereitenden Bauleitplanung wird auch deshalb für erforderlich gehalten, da die Regierung von Niederbayern in ihrer Stellungnahme vom 23.11.2018 zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes WA Riedpoint dringend empfohlen hat, bereits im Flächennutzungsplan dargestellte, aber auf mittel- bis langfristige Sicht nicht verfügbare Flächen wieder zurückzunehmen, um einen größeren Handlungsspielraum für Neuausweisungen zu bekommen.

 

Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass sie für ihr gesamtes Gemeindegebiet die bestmöglichste städtebauliche Entwicklung und Ordnung schafft (§1 BauGB – Aufgabe, Begriffe und Grundsätze der Bauleitplanung). Dieser Konflikt lässt sich nicht - wie in der Vergangenheit geschehen - durch eine Vielzahl sogen. Briefmarkenplanungen (Deckblattverfahren) lösen.

 

Die Gemeinde hat bereits ein Planungsbüro für die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beauftragt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Zurücknahme von nicht verfügbaren Flächen geprüft.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes "Riedpoint Nord“:

Dem Bebauungsplan fehlt es noch an einem klar definierten und festgesetzten Geltungs-bereich. Die bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Riedpoint Süd" als Ortsrand-eingrünung festgesetzte Fläche soll künftig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Riedpoint Nord" bei den Parzellen 6, 8 und 9 als Gartengrundstück festgesetzt werden. Für die Herausnahme (Reduzierung des Geltungsbereiches) wäre ein Teilaufhebungsverfahren erforderlich. Diese Widersprüchlichkeit ist noch zu beheben.

 

Der Hinweis wird beachtet. Ein Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan „WA Riedpoint Süd“ wird durchgeführt.