Sitzung: 27.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 23: Mit der geplanten Bauflächendarstellung besteht
Einverständnis. Der Bebauungsplan Riedpoint Süd wurde im beschleunigten
Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege
der Berichtigung nach Inkrafttreten des Bebauungsplans redaktionell angepasst
und durch die neu hinzukommende Wohnbauflächendarstellung ergänzt. |
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Grundsätzliche Anmerkung zur vorbereitenden Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan) der Gemeinde Offenberg: Der gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden Offenberg
und Bernried ist seit dem Jahr 1984 wirksam. Nach 35 Jahren wäre es deshalb
wieder an der Zeit, dass die Gemeinde Offenberg darüber nachdenkt, ob der
Flächennutzungsplan/Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet durch ein
mit städtebaulichen Planungen erfahrenes Büro eine Neukonzeption erfährt. Zum Flächennutzungsplan soll ein Landschaftsplan
(integriert oder selbstständig) erstellt werden. Eine gerechte und
ordnungsgemäße Abwägung ist ohne Landschaftsplan kaum möglich. Ein
Landschaftsplan trägt deshalb wesentlich zur Planungssicherheit bei. Eine Neukonzeption der vorbereitenden Bauleitplanung wird
auch deshalb für erforderlich gehalten, da die Regierung von Niederbayern in
ihrer Stellungnahme vom 23.11.2018 zum Aufstellungsverfahren des
Bebauungsplanes WA Riedpoint dringend empfohlen hat, bereits im
Flächennutzungsplan dargestellte, aber auf mittel- bis langfristige Sicht
nicht verfügbare Flächen wieder zurückzunehmen, um einen größeren
Handlungsspielraum für Neuausweisungen zu bekommen. Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass sie für ihr gesamtes
Gemeindegebiet die bestmöglichste städtebauliche Entwicklung und Ordnung
schafft (§1 BauGB – Aufgabe, Begriffe und Grundsätze der Bauleitplanung).
Dieser Konflikt lässt sich nicht - wie in der Vergangenheit geschehen - durch
eine Vielzahl sogen. Briefmarkenplanungen (Deckblattverfahren) lösen. |
Die Gemeinde hat bereits ein Planungsbüro
für die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan beauftragt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die
Zurücknahme von nicht verfügbaren Flächen geprüft. |
Aufstellung des Bebauungsplanes "Riedpoint Nord“: Dem Bebauungsplan fehlt es noch an einem klar definierten
und festgesetzten Geltungs-bereich. Die bisher im Geltungsbereich des
Bebauungsplans "Riedpoint Süd" als Ortsrand-eingrünung festgesetzte
Fläche soll künftig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Riedpoint
Nord" bei den Parzellen 6, 8 und 9 als Gartengrundstück festgesetzt
werden. Für die Herausnahme (Reduzierung des Geltungsbereiches) wäre ein
Teilaufhebungsverfahren erforderlich. Diese Widersprüchlichkeit ist noch zu
beheben. |
Der Hinweis wird beachtet. Ein
Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan „WA Riedpoint Süd“ wird
durchgeführt. |