Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

1. Situation

Die vorliegende Satzung wurde mit dem Planungsbüro abgestimmt.

 

2. Naturschutzfachliche Beurteilung / Fazit

Mit der Satzung besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.

 

Nachfolgende Punkte sind zu beachten bzw. zu ergänzen.

 

 

Die geplante Einzäunung ist für Tiere durchlässig zu gestalten: Zwischen Boden und Zaununterkante ist ein Abstand von mindestens 15 cm einzuhalten.

 

Wird berücksichtigt. Die enthaltene Festsetzung (10cm Abstand) wird angepasst

Teilbereiche des Vorhabens sind mit dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP, Vertragsbeginn 2016) belegt. Die Flächen sind entsprechend aus dem VNP herauszunehmen bzw. eine Verkleinerung der Fläche beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu beantragen.

 

Der Grundeigentümer wird darauf hingewiesen, die entsprechenden Meldungen durchzuführen.

 

Die Gemeinden melden alle Ausgleichs- / Ersatzflächen und –maßnahmen aus Bauleitplanverfahren (Art. 9 Satz 4 BayNatSchG i.V.m. § 1a Abs 3 BauGB) sowie Satzungen gem. § 34 Abs. 4 BauGB (siehe dazu § 18 Abs. 1 BNatSchG). Die Meldung erfolgt mit der Rechtskraft des Bebauungsplans bzw. der Satzung, spätestens mit Beginn der Umsetzung des Bebauungsplans oder der Satzung. Die Meldung erfolgt an das Landesamt für Umwelt.

 

Die Gemeinde führt mit Rechtskraft der Satzung die entsprechenden Meldungen durch.

 

Die festgesetzten Kompensationsmaßnahmen sind für die Zeitdauer der Eingriffswirkungen zu unterhalten und rechtlich zu sichern.

 

Mit Satzungsbeschluss werden die Ausgleichsfläche und die festgelegten Maßnahmen grundbuchrechtlich gesichert.