Sitzung: 27.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
1.
Situation Die
vorliegende Satzung wurde mit dem Planungsbüro abgestimmt. 2.
Naturschutzfachliche Beurteilung / Fazit Mit
der Satzung besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis. Nachfolgende
Punkte sind zu beachten bzw. zu ergänzen. |
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Die geplante Einzäunung ist für Tiere durchlässig zu gestalten:
Zwischen Boden und Zaununterkante ist ein Abstand von mindestens 15 cm
einzuhalten. |
Wird berücksichtigt. Die enthaltene Festsetzung (10cm Abstand) wird
angepasst |
Teilbereiche
des Vorhabens sind mit dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP, Vertragsbeginn
2016) belegt. Die Flächen sind entsprechend aus dem VNP herauszunehmen bzw.
eine Verkleinerung der Fläche beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(AELF) zu beantragen. |
Der
Grundeigentümer wird darauf hingewiesen, die entsprechenden Meldungen
durchzuführen. |
Die
Gemeinden melden alle Ausgleichs- / Ersatzflächen und –maßnahmen aus
Bauleitplanverfahren (Art. 9 Satz 4 BayNatSchG i.V.m. § 1a Abs 3 BauGB) sowie
Satzungen gem. § 34 Abs. 4 BauGB (siehe dazu § 18 Abs. 1 BNatSchG). Die
Meldung erfolgt mit der Rechtskraft des Bebauungsplans bzw. der Satzung,
spätestens mit Beginn der Umsetzung des Bebauungsplans oder der Satzung. Die
Meldung erfolgt an das Landesamt für Umwelt. |
Die
Gemeinde führt mit Rechtskraft der Satzung die entsprechenden Meldungen
durch. |
Die festgesetzten Kompensationsmaßnahmen sind für die Zeitdauer der
Eingriffswirkungen zu unterhalten und rechtlich zu sichern. |
Mit
Satzungsbeschluss werden die Ausgleichsfläche und die festgelegten Maßnahmen
grundbuchrechtlich gesichert. |