Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

1.      Der Gemeinderat beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „WA Riedpoint Süd“.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

3.      Um das Planverfahren abzukürzen, wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusammen mit dem Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB. Die Entwürfe der Planunterlagen und der Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

 

4.    Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).