Sitzung: 27.11.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „WA Riedpoint Süd“.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13
BauGB durchzuführen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
3.
Um das Planverfahren abzukürzen, wird die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusammen mit
dem Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, auf der Grundlage des
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB. Die Entwürfe der Planunterlagen und der
Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
4.
Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).