Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

1.   Die im Eigentum der Gemeinde Offenberg neu gebaute Straße „Pfarrer-Matz-Straße“ wird gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet und mit Verkehrsübergabe in die gemeindliche Baulast aufgenommen.

 

2.   Der im Eigentum der Gemeinde Offenberg neu gebaute Weg zwischen Pfarrer-Matz-Straße und Kirchenweg wird gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) gewidmet mit Verkehrsübergabe in die gemeindliche Baulast aufgenommen.

 

3.   Das gemeindliche Straßen- und Wegebestandsverzeichnis ist entsprechend zu berichtigen.