Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

1.   Die im Eigentum der Gemeinde Offenberg neu gebaute  Straße „Am Geigenbüchel“ wird gemäß Art. 6 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet und mit Verkehrsübergabe in die gemeindliche Baulast aufgenommen.

 

2.   Das gemeindliche Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu berichtigen.