Sitzung: 25.09.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Bezüglich der Schmutzwasserentsorgung wird auf das Schreiben vom
28.11.2018, Az. 110-2018-BL, verwiesen. Danach ist zum jetzigen Zeitpunkt
aufgrund der Aus- bzw. Überlastung der Kläranlage Metten die Schmutzwasserentsorgung
und somit die Erschließung des geplanten Wohngebietes nicht gesichert. |
Die Gemeinde bleibt bei ihrer bisherigen
Stellungnahme zu dieser Thematik: Zum 01.01.2019 wurde von den Gemeinden
Offenberg und Metten der Zweckverband „Abwasserbeseitigung Metten-Offenberg“
gegründet. Die Genehmigungsplanung für die Sanierung der Kläranlage wurde mit
den Fachbehörden bereits abgestimmt und wird demnächst zur Prüfung vorgelegt.
Eine gesicherte Erschließung ist u.E. mittelfristig absehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Verzögerungen der Antragstellung zur Genehmigungsplanung auf den mehrmals
verschobenen Beschluss zum Planfeststellungsverfahren
Wasserstraßenausbau und Hochwasserschutz
zurückzuführen sind. Die Gemeinde bestätigt, dass eine
Einleitung von Abwasser in das gemeindliche Entwässerungssystem aus den nach dem Bebauungsplan möglichen baulichen
Anlagen erst zulässig ist, wenn die Inbetriebnahme der sanierten Kläranlage
in Metten erfolgt ist bzw. durch einen privaten Sachverständigen abgenommen
wurde. |