Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Bezüglich der Schmutzwasserentsorgung wird auf das Schreiben vom 28.11.2018, Az. 110-2018-BL, verwiesen. Danach ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Aus- bzw. Überlastung der Kläranlage Metten die Schmutzwasserentsorgung und somit die Erschließung des geplanten Wohngebietes nicht gesichert.

 

Die Gemeinde bleibt bei ihrer bisherigen Stellungnahme zu dieser Thematik:

 

Zum 01.01.2019 wurde von den Gemeinden Offenberg und Metten der Zweckverband „Abwasserbeseitigung Metten-Offenberg“ gegründet. Die Genehmigungsplanung für die Sanierung der Kläranlage wurde mit den Fachbehörden bereits abgestimmt und wird demnächst zur Prüfung vorgelegt. Eine gesicherte Erschließung ist u.E. mittelfristig absehbar.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verzögerungen der Antragstellung zur Genehmigungsplanung auf den mehrmals verschobenen Beschluss zum  Planfeststellungsverfahren Wasserstraßenausbau und Hochwasserschutz zurückzuführen sind.

 

Die Gemeinde bestätigt, dass eine Einleitung von Abwasser in das gemeindliche Entwässerungssystem aus den nach dem Bebauungsplan möglichen baulichen Anlagen erst zulässig ist, wenn die Inbetriebnahme der sanierten Kläranlage in Metten erfolgt ist bzw. durch einen privaten Sachverständigen abgenommen wurde.