Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass der Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE bei Bedarf zu folgenden Bedingungen ermöglicht wird:

 

·           Dem Feuerwehrdienstleistenden wird für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE nach Abzug eines Eigenanteils in Höhe von 300 € ein Zuschuss von maximal 1.500 € gewährt. Der Zuschuss bemisst sich unter Vorlage der Rechnung der Fahrschule nach den tatsächlich berechneten Kosten. Kosten für behördliche Anträge, ärztliche Untersuchungen, Lichtbilder etc. fallen nicht unter die Bezuschussung und müssen von den Feuerwehrdienstleistenden selbst getragen werden.

 

·           Die Zuschussgewährung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Führerscheinbewerber 

 

o  bei Antragstellung einen abgeschlossenen Truppmann- oder Truppführerlehrgang aufweisen kann oder eine langjährige aktive Mitgliedschaft (ca. 5 Jahre) besteht,

 

o  nach erfolgreich abgelegter Prüfung mindestens weitere 5 Jahre bei der Freiwilligen Feuerwehr Dienst leistet. Für den Fall, dass der Feuerwehrdienstleistende vor Ablauf der 5-Jahres-Frist aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ausscheidet, ist der Zuschuss gestaffelt nach geleisteten Jahren zurückzuzahlen.