Sitzung: 10.07.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, dass der Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE bei Bedarf zu
folgenden Bedingungen ermöglicht wird:
·
Dem
Feuerwehrdienstleistenden wird für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE
nach Abzug eines Eigenanteils in Höhe von 300 € ein Zuschuss von maximal 1.500
€ gewährt. Der Zuschuss bemisst sich unter Vorlage der Rechnung der Fahrschule
nach den tatsächlich berechneten Kosten. Kosten für behördliche Anträge,
ärztliche Untersuchungen, Lichtbilder etc. fallen nicht unter die Bezuschussung
und müssen von den Feuerwehrdienstleistenden selbst getragen werden.
·
Die
Zuschussgewährung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Führerscheinbewerber
o
bei
Antragstellung einen abgeschlossenen Truppmann- oder Truppführerlehrgang
aufweisen kann oder eine langjährige aktive Mitgliedschaft (ca. 5 Jahre)
besteht,
o
nach
erfolgreich abgelegter Prüfung mindestens weitere 5 Jahre bei der Freiwilligen
Feuerwehr Dienst leistet. Für den Fall, dass der Feuerwehrdienstleistende vor
Ablauf der 5-Jahres-Frist aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
ausscheidet, ist der Zuschuss gestaffelt nach geleisteten Jahren
zurückzuzahlen.