Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in der Sitzung am 04.12.2018 von der oben genannten Bauleitplanung der Gemeinde Offenberg Kenntnis erhalten. Der Markt Metten ist von der Planung nicht unmittelbar berührt.

 

Das anfallende Schmutzwasser wird über die Kanalisation von Offenberg zur Kläranlage Metten geleitet. Es ist im Entwurf des Bebauungsplanes vorgesehen, dass das Oberflächenwasser einem neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken gepuffert und von dort aus gedrosselt dem Neuhausener Grabensystem zugeführt wird. Es ist sicherzustellen, dass kein Oberflächenwasser in den Schmutzwasserkanal abgeleitet wird.

 

 

Die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Offenberg ist im Trennsystem erschlossen. Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage nach Metten geleitet. Das auf den Oberflächen, insbesondere Dachflächen und Verkehrsflächen, anfallende Niederschlagswasser wird über wasserrechtliche Erlaubnisverfahren geregelt und zunächst über Regenwasserkanäle Richtung Vorfluter geleitet.

 

Es liegt auch im Interesse der Gemeinde Offenberg, dass kein Oberflächenwasser in die Schmutzwasserkanalisation abgeleitet wird.