Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

die Gemeinde Offenberg plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Riedpoint“. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung im Umfang von ca. 2,6 ha im Ortsteil Neuhausen geschaffen werden. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Plangebiet bereits teilweise als Wohngebiet, teilweise als Außenbereich dargestellt. Hierzu wird von der Regierung von Niederbayern als höherer Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung genommen:

 

Ziele (Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:

 

Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen dazu unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (vgl. LEP 3.1 G).

 

Des Weiteren sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (vgl. LEP 3.2 Z). Zudem sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z).

 

Bewertung:

 

Um eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, sind laut Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z). Das Plangebiet schließt unmittelbar an die bestehende Bebauung des Ortsteils Neuhausen an und entspricht diesbezüglich den Erfordernissen der Raumordnung.

 

Das Landesentwicklungsprogramm sieht im Sinne des Flächensparens weiterhin vor, dass die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden soll (vgl. LEP 3.1 G). Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Erhaltung und angemessenen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orientiert. Diesem Erfordernis der Raumordnung wird insbesondere dadurch Rechnung getragen, indem eine möglichst dichte Baustruktur mit kleinen Grundstücken vorgesehen ist, die sich gleichzeitig in die bestehende dörfliche Struktur einpasst.

 

Des Weiteren legt das Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (LEP 3.2 Z) fest, dass für die Siedlungsentwicklung vorrangig Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen sind. Um die Innenentwicklung zu stärken, müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten, z.B. Baulandreserven, Brachflächen und Möglichkeiten zur Nachverdichtung, vorrangig genutzt werden. Die Gemeinde Offenberg verfügt an verschiedenen Stellen, insbesondere im nordöstlichen Bereich des Ortsteils Neuhausen noch über Reserven, die auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine wohnbauliche Entwicklung vorsehen.

 

Ein Abweichen vom landesplanerischen Innenentwicklungsziel ist nur dann zulässig, wenn die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (vgl. LEP 3.2 Z). Die Gemeinde setzt sich in den Begründungsunterlagen detailliert mit den vorhandenen Potenzialen im Gemeindegebiet auseinander und legt plausibel dar, dass die vorhandenen, angebundenen Innenentwicklungspotenziale, vor allem aufgrund von gegenläufigen Eigentümerinteressen, für eine gemeindlich geplante Nutzung derzeit nicht zur Verfügung stehen.

 

 

Der Gemeinde Offenberg wird diesbezüglich dringend empfohlen, bereits im Flächennutzungsplan dargestellte, aber auf mittel- bis langfristige Sicht nicht verfügbare Flächen wieder zurückzunehmen, um einen größeren Handlungsspielraum für Neuausweisungen zu bekommen.

 

Die Erfordernisse von Raumordnung und Landesplanung stehen der Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Riedpoint“ nicht entgegen.

 

Die Gemeinde hat aktuell einen Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu überarbeiten. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Zurücknahme von nicht verfügbaren Flächen geprüft.

 

 

Die positive Einschätzung zum geplanten Baugebiet wird zur Kenntnis genommen.