Sitzung: 03.04.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Laut Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 22.11.2018 ist aufgrund der Aus- bzw. Überlastung der Kläranlage Metten die Schmutzwasserentsorgung und somit die Erschließung des geplanten Wohngebietes zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. |
Zum 01.01.2019 wurde von den Gemeinden Offenberg und Metten der
Zweckverband „Abwasserbeseitigung Metten-Offenberg“ gegründet. Die
Genehmigungsplanung für die Sanierung der Kläranlage wurde mit den
Fachbehörden bereits abgestimmt und wird demnächst zur Prüfung vorgelegt.
Eine gesicherte Erschließung ist u.E. mittelfristig absehbar. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Verzögerungen der Antragstellung zur Genehmigungsplanung
auf den mehrmals verschobenen Beschluss zum Planfeststellungsverfahren Wasserstraßenausbau und Hochwasserschutz zurückzuführen sind. Die Gemeinde bestätigt, dass eine Einleitung von Abwasser in das gemeindliche Entwässerungssystem aus den nach dem Bebauungsplan möglichen baulichen Anlagen erst zulässig ist, wenn die Inbetriebnahme der sanierten Kläranlage in Metten erfolgt ist bzw. durch einen privaten Sachverständigen abgenommen wurde. |