Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Für den Bereich des Gesundheitswesens ist zu den vorgelegten Planunterlagen anzumerken:

 

Nach den Angaben in den vorgelegten Unterlagen sollen die Gebäude zentral mit Trinkwasser versorgt und über die zu errichtende Kanalisation zentral entsorgt werden.

 

Für mögliche Kindergarten- und Kindertagesstättenplätze fehlt, unter Einbeziehung des neuen Baugebietes, eine Berechnung für die Folgejahre. Gleiches gilt für den Bereich der Grundschule. Eine abschließende Stellungnahme ist deshalb noch nicht möglich.

 

 

 

In der Gemeinde stehen aktuell 100 Kindergartenplätze für Kinder ab 3 Jahren zur Verfügung. Für Kinder unter 3 Jahren stehen 24 Kindergartenplätze zur Verfügung.

 

Die Gemeinde hat vor kurzem eine Kindergartenbedarfsplanung unter Berücksichtigung der vorliegenden Geburtenzahlen sowie der anstehenden Neubaugebiete erstellt. Weitere Betreuungsplätze müssen geschaffen werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 den Neubau einer Kindertagesstätte beschlossen. Die Umsetzung soll im nächsten Jahr 2020 erfolgen. Derzeit beschäftigt sich die Gemeinde intensiv nach einer Übergangslösung, wo die zusätzlichen Betreuungsplätze bis zur Fertigstellung der neuen Einrichtung geschaffen werden können.

 

Die bestehende Grundschule im Hauptort Neuhausen verfügt über ausreichende Räumlichkeiten. In der Vergangenheit konnte jede der vier Jahrgangsstufen mit 2 Klassen besetzt werden. Für das laufende Schuljahr sind 8 Klassen besetzt. Die Gesamtschülerzahl wird aktuell auf ca. 160 geschätzt. Unter Berücksichtigung einer Stärke von 28 Schülern pro Klasse wäre in der bestehenden Grundschule eine Aufnahme von 224 Kindern möglich.

 

Eine Auslastung unter Berücksichtigung der geplanten Baugebiete ist somit nicht zu erwarten.

 

 

Für den Bereich der zusätzlichen Bestattungsplätze fehlt die Berechnung für den örtlichen Friedhof sowie die Festlegung für die Sicherstellung ausreichender und geeigneter Grabstellen.

 

 

In der Gemeinde Offenberg bestehen zwei Friedhöfe. Für den Ortsbereich Aschenau ein kirchlicher Friedhof, ein gemeindlicher Friedhof im Ortsbereich Neuhausen. Grabstellen sind ausreichend vorhanden.

 

Zu den Hinweisen im Erläuterungsbericht “Zerstörung der Lehmschicht über dem gespannten Grundwasser“ ist das Wasserwirtschaftsamt zu hören.

 

Das Wasserwirtschaftsamt wurde als Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gehört.