Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nahe den eingetragenen Bodendenkmälern D-2-7143-0057 (Burgstall des Mittelalters) und D-2-7143-0257 (untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile, Wüstung mit mittelalterlich-frühneuzeitlichem befestigten Adelssitz im Bereich der Einöde Wildenforst). Daher muss das Areal als Vermutungsfläche für Bodendenkmäler angesehen werden.

 

Die Kreisarchäologie bittet daher darum, folgendes auf zu nehmen:

 

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG zu stellen“.

 

Im Sinne der Planbarkeit der Angelegenheit empfehlen wir baldmöglichst eine archäologische Sondage auf der betreffenden Fläche vorzunehmen.

 

 

In Abstimmung mit der Kreisarchäologie ist eine archäologische Sondage ab dem 06.05.2019 angedacht. Die entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis wird beantragt.