Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung teilen wir Ihnen mit, dass gegen die von Ihnen aufgeführten o.g. Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Einwände bestehen.

 

Der Hinweis in unserer Stellungnahme vom 20.03.2018 zum Wendehammer wird im neuen Entwurf in ausreichendem Maß berücksichtigt. Die Abfallentsorgung kann über die geplanten Erschließungsstraßen erfolgen.

 

Die gesetzliche Regelungen, insbesondere die Vorschriften der Abfallwirtschaftssatzung des ZAW Donau-Wald bleiben hiervon unberührt und sind ebenfalls zu beachten. Die Ausweisung und optimale Gestaltung von ausreichenden Stellplätzen für Abfallbehälter des praktizierten 3-Tonnen-Holsystems (Restmüll, Papier, Bioabfälle) ist vorzusehen.

 

 

Keine weitere Veranlassung.