Sitzung: 30.01.2019 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung teilen wir
Ihnen mit, dass gegen die von Ihnen aufgeführten o.g. Bauleitplanverfahren
grundsätzlich keine Einwände bestehen. Der Hinweis in unserer Stellungnahme vom 20.03.2018 zum Wendehammer
wird im neuen Entwurf in ausreichendem Maß berücksichtigt. Die
Abfallentsorgung kann über die geplanten Erschließungsstraßen erfolgen. Die gesetzliche Regelungen, insbesondere die Vorschriften der
Abfallwirtschaftssatzung des ZAW Donau-Wald bleiben hiervon unberührt und sind
ebenfalls zu beachten. Die Ausweisung und optimale Gestaltung von
ausreichenden Stellplätzen für Abfallbehälter des praktizierten
3-Tonnen-Holsystems (Restmüll, Papier, Bioabfälle) ist vorzusehen. |
Keine weitere Veranlassung. |