Sitzung: 30.01.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Laut Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 21.11.2018 ist
aufgrund der Aus- bzw. Überlastung der Kläranlage Metten die Schmutzwasserentsorgung
und somit die Erschließung des geplanten Wohngebietes zum jetzigen Zeitpunkt
nicht gesichert. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
verwiesen. |
Zum 01.01.2019 wurde von den Gemeinden Offenberg und Metten der
Zweckverband „Abwasserbeseitigung Metten-Offenberg“ gegründet. Die
Genehmigungsplanung für die Sanierung der Kläranlage wurde mit den
Fachbehörden bereits abgestimmt und wird demnächst zur Prüfung vorgelegt.
Eine gesicherte Erschließung ist u.E. mittelfristig absehbar. Die Gemeinde bestätigt, dass eine Einleitung von Abwasser in das
gemeindliche Entwässerungssystem aus den nach dem Bebauungsplan möglichen baulichen Anlagen erst zulässig
ist, wenn die Inbetriebnahme der sanierten Kläranlage in Metten erfolgt ist
bzw. durch einen privaten Sachverständigen abgenommen wurde. |