Sitzung: 30.01.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Frühzeitig über die Schaffung neuer Baugebiete in Kenntnis gesetzt zu
werden, ist bei der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein sehr wesentliches
Merkmal. Die kreisangehörigen Gemeinden haben die gesetzliche Verpflichtung,
den örtlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festzustellen, den Bedarf
regelmäßig zu aktualisieren und frühzeitig die notwendigen Plätze
bereitzustellen. Der Landkreis Deggendorf trägt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die
Gesamtverantwortung für die Planungen. Mit der Gemeinde Offenberg wurde Kontakt aufgenommen zur
Aktualisierung der Bedarfs-planung für die Kindertagesbetreuung. |
Die Bedarfsplanung
für Kinderbetreuung wird zusammen mit dem Landkreis aktualisiert. Ein Vorgespräch
hat bereits am 13.12.2018 stattgefunden. |