Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

Frühzeitig über die Schaffung neuer Baugebiete in Kenntnis gesetzt zu werden, ist bei der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein sehr wesentliches Merkmal.

 

Die kreisangehörigen Gemeinden haben die gesetzliche Verpflichtung, den örtlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festzustellen, den Bedarf regelmäßig zu aktualisieren und frühzeitig die notwendigen Plätze bereitzustellen.

 

Der Landkreis Deggendorf trägt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Gesamtverantwortung für die Planungen.

 

Mit der Gemeinde Offenberg wurde Kontakt aufgenommen zur Aktualisierung der Bedarfs-planung für die Kindertagesbetreuung.

 

 

Die Bedarfsplanung für Kinderbetreuung wird zusammen mit dem Landkreis aktualisiert. Ein Vorgespräch hat bereits am 13.12.2018 stattgefunden.