Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in der Sitzung am 27.03.2018 von der Aufstellung des Bebauungsplanes „WA Steinbühl“ Kenntnis erhalten. Das Ergebnis der Beratung entnehmen Sie bitte beiliegendem Beschlussbuchauszug.

 

Beschluss: 14 : 0

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat vom Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „WA Steinbühl‘“ Kenntnis erhalten. Der Markt Metten ist durch die Planung unmittelbar nicht berührt.

 

Das anfallende Schmutzwasser wird über die Kanalisation der Gemeinde Offenberg zur Kläranlage Metten geleitet. Es ist im Entwurf des Bebauungsplanes vorgesehen, dass das Oberflächenwasser in einen Vorfluter mit Rückhalteeinrichtung eingeleitet wird. Es ist hier sicherzustellen, dass kein Oberflächenwasser in den Schmutzwasserkanal abgeleitet wird.

 

Eine Einigung in Bezug auf den künftigen Betrieb der Kläranlage in einem Zweckverband steht in Aussicht, eine endgültige Regelung ist jedoch noch nicht erfolgt.

 

 

Die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Offenberg ist im Trennsystem erschlossen. Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage nach Metten geleitet. Das auf den Oberflächen, insbesondere Dachflächen und Verkehrsflächen, anfallende Niederschlagswasser wird über wasserrechtliche Erlaubnisverfahren geregelt und zunächst über Regenwasserkanäle Richtung Vorfluter geleitet.

 

Es liegt auch im Interesse der Gemeinde Offenberg, dass kein Oberflächenwasser in die Schmutzwasserkanalisation abgeleitet wird.