Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Stellungnahme:

Abwägung / Beschluss:

 

die Gemeinde Offenberg plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Steinbühl“. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung von 17 Parzellen im Ortsteil Finsing geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „WA Steinbühl“ erfolgt im Verfahren gemäß § 13b BauGB. Hierzu wird von der höheren Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung genommen:

 

Ziele (Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:

 

Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden (vgl. LEP 3.1 G).

 

Des Weiteren sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (vgl. LEP 3.2 Z).

 

Zudem sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z).

 

Bewertung:

 

Um eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, sind laut LEP neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z). Das Plangebiet schließt unmittelbar an die bestehende Bebauung des Ortsteils Finsing an und entspricht diesbezüglich den Erfordernissen der Raumordnung.

 

Des Weiteren machen der demographische Wandel, hohe Infrastrukturkosten, Anforderungen an die Energieeffizienz und der Klimaschutz eine nachhaltige Siedlungsentwicklung erforderlich. Diese nachhaltige Siedlungsentwicklung ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Erhaltung und angemessenen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orientiert (vgl. LEP 3.1 B). Die Gemeinde Offenberg legt in ihren Planunterlagen dar, dass der wohnbauliche Entwicklungsschwerpunkt weiterhin im Hauptort Neuhausen liegen soll, dass aber insbesondere im Bereich Finsing/Buchberg eine gewisse Nachfrage aus der lokalen Bevölkerung besteht. Demnach besteht aus landesplanerischer Sicht diesbezüglich noch Einverständnis mit der Planung.

 

Außerdem legt das Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (LEP 3.2 Z) fest, dass für die Siedlungsentwicklung vorrangig Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen sind. Um die Innenentwicklung zu stärken, müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten, z.B. Baulandreserven, Brachflächen und Möglichkeiten zur Nachverdichtung vorrangig genutzt werden. Die Gemeinde Offenberg verfügt an verschiedenen Stellen, insbesondere im Bereich Neuhausen noch über Reserven, wie aus dem untenstehenden Auszug aus dem Rauminformationssystem ersichtlich wird.

 

„Auszug FNP“

 

Ausnahmen vom Innenentwicklungsziel sind nur dann zulässig, wenn die Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. In der Begründung setzt sich die Gemeinde detailliert mit den vorhanden Potenzialen in der Gemeinde auseinander und legt plausibel dar, dass die vorhandenen, angebundenen Potenziale der Innenentwicklung, vor allem aufgrund von gegenläufigen Eigentümerinteressen für eine gemeindlich geplante Nutzung nicht zur Verfügung stehen.

 

 

Auf Flächenpotenziale, die sich insbesondere im nordöstlichen Bereich von Neuhausen befinden, wurden in den Planunterlagen nicht eingegangen (bspw. Fl.Nr. 1067-1069). Diese eignen sich jedoch ohnehin aufgrund der fehlenden Anbindung an den bebauten Siedlungszusammenhang nicht für eine vorrangige Entwicklung.

 

Daher steht die vorgelegte Planung auch in Einklang mit den Anforderungen des landesplanerischen Innenentwicklungszieles.

 

Zudem ist anzumerken, dass die Zielsetzung der Gemeinde, eine wohnbauliche Entwicklung ausschließlich mit Bauverpflichtung anzustreben, wird begrüßt.

 

Wie in der Stellungnahme richtig dargestellt, wurde auf diese Grundstücke wegen Betroffenheit gleicher Eigentümer und somit aufgrund fehlender Anbindung nicht eingegangen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen ist.

 

 

Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird zeitnah umgesetzt.