Sitzung: 23.10.2018 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung /
Beschluss: |
Vorbemerkung: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Ortsbereich von Finsing (Dorfgebietskern mit einem Ring von WA-Ausweisungsflächen (teilbebaut)) weitere Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Ergänzend ist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die entsprechenden Aktionsprogramme und sonstigen Vorgaben zur Begrenzung des Flächenverbrauchs (z. B: EPLR, Ortskernbelebung, Kommunales Flächenressourcen-Management) hinzuweisen.
Immissionsschutzfachliche
Belange: Durch die Ausweisung von Wohnbauland ergeben sich auch Einschränkungen für die bestehenden Nutzungen (Dorfgebietsnutzungen und landwirtschaftliche Nutzflächen) im Umfeld des Planungsgebietes. Diese Nutzungen unterliegen gegenüber der Planung dem Rücksichtnahmegebot; dies ist neben der Anwendung der „üblichen Standards, der guten fachlichen Praxis“, mit den entsprechend höheren Schutzansprüchen eines Wohngebietes zu beachten. |
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Für die Fachstellenbeteiligung sind ggf. noch die verfahrensrelevanten Daten (Erschließung), die Umweltauswirkungen (angepasste Planungen, Schutzansprüche, Betroffenheit) in geeigneter Weise, zusammenfassend, darzustellen. |
Auf die angrenzende, ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung der Flächen sowie auf den bestehenden Autohändler im Südwesten des Geltungsbereiches wird in Punkt 1.5 hingewiesen. Hieraus resultierende Probleme für die bestehende Wohnbebauung sind nicht bekannt. Weitere relevante landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe liegen nicht vor. |