Sitzung: 23.10.2018 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Stellungnahme: |
Abwägung / Beschluss: |
Zum geplanten Baugebiet "WA Steinbühl"
müssen aus städtebaulicher und ortsplanerischer Sicht schwerwiegende
Bedenken vorgebracht werden. |
Die
Einschätzungen des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen, die schwerwiegenden
Bedenken jedoch nicht geteilt. |
Im 1996 vom damaligen Staatsministerium
für Landesentwicklung und Umweltfragen erstellten Teilraumgutachten
Deggendorf/Plattling, das auch die Gemeinde Offenberg als Untersuchungsraum
beinhaltet, wurde die Siedlungsentwicklung für die Gemeinde Offenberg wie
folgt beschrieben: "Die konsequente Siedlungsentwicklung
der Gemeinde Offenberg mit der Stärkung des Ortsteils Neuhausen und der
Konzentration zentraler Einrichtungen in der Ortsmitte (neues Rathaus,
Kindergarten) sowie die vorbildliche Flächenvorratspolitik sind
weiterzuführen. Schwerpunktmäßig ist die flächenhafte Siedlungstätigkeit auf
Neuhausen zu lenken. In den übrigen Ortsteilen (Finsing) ist eine Entwicklung
lediglich zur Deckung des Bauflächenbedarfs der heimischen Bevölkerung oder
zur Aufwertung der Ortsstrukturen zuzulassen." Die Aussagen zur Siedlungsentwicklung
besitzen aus fachlicher Sicht auch weiterhin Gültigkeit. Ob die
Flächenvorratspolitik weiterhin noch zeitgemäß ist, muss der Gemeinderat im
Rahmen seiner Planungshoheit selbst entscheiden. Wie aus der städtebaulichen Begründung zu
entnehmen ist, soll das Baugebiet mit 17 Parzellen, wobei bereits eine
Erweiterung um ca. 14 Parzellen angedacht ist, auch für die Deckung eines
überörtlichen Bauflächenbedarfs geschaffen werden. |
Die Inhalte des Teilraumgutachtens sind
bekannt. Die Gemeinde fühlt sich zur Weiterführung ihrer Siedlungsentwicklung
sowie der Flächenvorratspolitik verpflichtet. Das gemeindliche Vorgehen
hierzu wird in Fachstellengesprächen immer wieder als vorbildlich und lobenswert
bestätigt. Ziel ist es, die gut erhaltene dörfliche
Ortsstruktur zu erhalten und weiter zu entwickeln. Das Plangebiet ist derzeit
als einziger Standort im Bereich Finsing/Buchberg für ein solches Vorhaben geeignet und
stellt hier auch eine Arrondierung des Siedlungskörpers nach Norden dar. Im
Zuge dieses Vorhabens soll auch der Lückenschluss zu den bestehenden
Siedlungsbereichen Pitterer Siedlung und Steinbühler Weg erfolgen. Wie bereits in der Begründung zum
Bebauungsplan dargestellt, soll die nach wie vor steigende Nachfrage nach
Bauflächen befriedigt werden. Wie aus unten aufgeführter aktueller
Bedarfsumfrage ersichtlich, besteht auch eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken
aus der jüngeren Generation der angestammten Bevölkerung. |
Der Ortsteil Finsing ohne nennenswerte
öffentliche und private Einrichtungen hat bereits durch die Baugebiete
Pitterer Siedlung, Guthof I und Gutshof II eine unorganische städtebauliche
Entwicklung erhalten. Mit der Ausweisung des Baugebiets Steinbühl würde der
Hauptort Neuhausen somit eine weitere Trabantensiedlung in peripherer Lage
erhalten. |
Hier wird auf
die Urkatasterpläne verwiesen. Diese zeigen historische
Ortsstrukturen von Finsing und trugen zur Orientierung bei Fragen der
Ortsbildgestaltung bei. So wurde die Siedlung
Gutshof um das ehemalige Gutsanwesen angebunden. Die Pitterer Siedlung
entwickelte sich um die Kapelle und dem damaligen Wirtshaus. Finsing ist keine Trabantensiedlung vor
den Toren des Hauptortes Neuhausens, sondern vielmehr ein Ortsteil „zum
Leben“. Die gute soziale Infrastruktur mit regem Dorf- und Vereinsleben und
die qualitativ hochwertigen Freiräume in direkter Umgebung, die landschaftliche
Schönheit - all dies macht Finsing zu einem Ortsteil, der seinen Bewohnern
mehr bieten kann, als nur der Standort der eigenen Wohnung bzw. des eigenen
Hauses zu sein. |
Aufgrund der bewegten Topographie des
geplanten Baugebiets (Hanglage, Geländemulde) ist bei einer Bebauung mit
umfangreichen Geländeveränderungen zu rechnen. Unter Umständen ist mit einer
Beeinträchtigung durch wild abfließendes Oberflächenwasser zu rechnen. |
Die notwendigen
Geländeveränderungen stellen kein unübliches Maß beim Erschließen von
topographisch bewegten Grundstücken dar. Mit den Festsetzungen (Hanghäusern)
ist diesem Gelände ausreichend entsprochen. In Rücksprache
mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) Deggendorf wurden von diesem anzusetzende
Regenwerte dem Planungsbüro zur Verfügung gestellt. Diese Werte wurden als
Grundlage für weitere Berechnungen verwendet, um Durchlässe, Gräben, Höhen
etc. ausreichend zu dimensionieren. Diese Ergebnisse wurden in die Planung
eingearbeitet, so dass die überarbeitete Planung das Thema des wild
abfließenden Oberflächenwassers ausreichend berücksichtigt. |
Am Hauptort Neuhausen wären für eine
Bebauung geeignetere Flächen, die zu weniger Eingriffen führen würden, in
ausreichender Anzahl und in städtebaulich integrierter Lage vorhanden. In der
städtebaulichen Begründung wird dazu lediglich aufgeführt, dass diese
aufgrund der fehlenden Verkaufsbereitschaft für die Gemeinde nicht zur
Verfügung stehen. Die Planung, zumindest in der
beabsichtigten Größenordnung, steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung, hier vor dem Hintergrund des demographischen
Wandels, die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren. Für den Ortsteil
Finsing sollten nur mehr Bauflächenausweisungen zur Deckung des
Bauflächenbedarfs für die heimische Bevölkerung oder zur Aufwertung der
Ortsstrukturen zugelassen werden. |
Auf die
Stellungnahme der Regierung von Niederbayern (Belange der Raumordnungsbehörde,
Landesplanungs- und Regionalplanungsbehörde) wird verwiesen,
die in der vorgelegten Planung keinen Zielverstoß sieht. Auszug: „Ausnahmen vom
Innenentwicklungsziel sind nur dann zulässig, wenn die Potenziale der
Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. In der Begründung setzt sich die
Gemeinde detailliert mit den vorhanden Potenzialen in der Gemeinde
auseinander und legt plausibel dar, dass die vorhandenen, angebundenen
Potenziale der Innenentwicklung, vor allem aufgrund von gegenläufigen
Eigentümerinteressen für eine gemeindlich geplante Nutzung nicht zur
Verfügung stehen… Daher steht die vorgelegte Planung auch in Einklang mit den
Anforderungen des landesplanerischen Innenentwicklungszieles.“ Zum Bauflächenbedarf wird folgendes
aufgeführt: Die Gemeinde verfügt über eine
Vormerkliste für Baugrundstücke. Derzeit beinhalten diese ca. 160
Interessenten. Davon sind allein aus dem Gemeindebereich etwa 40 %. Die
Gemeinde hat im Monat Februar dieses Jahres eine Umfrage an die
interessierten Gemeindebürger durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass 40
verbindliche Kaufanfragen vorliegen, etwa 12 aus dem Bereich Buchberg und
Finsing. Der Rest ist für den Hauptort Neuhausen interessiert, davon würden
aus zeitlichen Gründen etwa 7 Interessenten auch in Finsing sofort kaufen. |