Sitzung: 24.07.2018 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017
wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Niederschrift über die
Feststellung der Jahresrechnung ist Bestandteil und Anlage dieser
Niederschrift.