Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

1.   Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieser trägt den Namen „Riedpoint“.

 

2.   Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan und umfasst eine Teilfläche aus dem Grundstücke Fl.Nr. 1279, Gemarkung Offenberg. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für Wohnbebauung.

 

 

3.   Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet“ im Sinne des § 4 BauNVO genutzt werden.

 

4.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

5.   Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Ing.Büro Kindl & Moosbauer aus Deggendorf beauftragt.