Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

Vorliegender Entwurf der Stellplatzsatzung (StS) für die Gemeinde Offenberg wird mit folgender Änderung als Satzung erlassen:

 

§ 4 Abs. 4

 

„Stellplätze dürfen auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück im Sinne des Abs. 3 nicht errichtet werden, wenn

 

·      aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan auf dem Baugrundstück keine Stellplätze oder Garagen angelegt werden dürfen,

·      wenn sonst ein überwiegend öffentliches Interesse gegen die Errichtung besteht.“

 

Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Die StS tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.