Sitzung: 31.01.2018 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Vorliegender
Entwurf der Stellplatzsatzung (StS) für die Gemeinde Offenberg wird mit
folgender Änderung als Satzung erlassen:
§ 4
Abs. 4
„Stellplätze
dürfen auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück im Sinne des
Abs. 3 nicht errichtet werden, wenn
·
aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan auf dem
Baugrundstück keine Stellplätze oder Garagen angelegt werden dürfen,
·
wenn sonst ein
überwiegend öffentliches Interesse gegen die Errichtung besteht.“
Der
Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses
und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Die StS tritt am Tag nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.