Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

1.   Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieser trägt den Namen „Steinbühl“. Die Bauleitplanung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden.

 

2.   Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 348 und 355, Gemarkung Buchberg. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für Wohnbebauung.

 

 

3.   Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet“ im Sinne des § 4 BauNVO genutzt werden.

 

4.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

5.   Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Ing.Büro Kindl & Moosbauer aus Deggendorf beauftragt.