Sitzung: 25.10.2017 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes. Dieser trägt den Namen „Steinbühl“. Die Bauleitplanung soll im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden.
2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich
aus dem nachfolgenden Lageplan und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 348 und 355,
Gemarkung Buchberg. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzung für Wohnbebauung.
3.
Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet“ im
Sinne des § 4 BauNVO genutzt werden.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
5. Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Ing.Büro Kindl & Moosbauer aus Deggendorf beauftragt.