Sitzung: 13.09.2017 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Die
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
festgestellt. Die Niederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung ist
Bestandteil und Anlage dieser Niederschrift.