Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bürgerbegehren erfüllt sind. Das Bürgerbegehren „Gewerbegebiet Wolfstein II verhindern“ wird gemäß Art. 18 a Abs. 8 GO für zulässig erklärt.